Wenn wir mit Tod konfrontiert werden…
Oft werden wir in unserem Leben mit dem Tod konfrontiert. Abschied nehmen müssen von einem geliebten Menschen tut weh. Für betroffene Familien und Angehörige ist dies ein großer Einschnitt.
Das gesprochene Wort ist wichtig …
Ein wichtiger Stellenwert in einer Abschiedsfeier hat das gesprochene Wort, das uns helfen und trösten soll. Gerne komme ich zu Ihnen nach Hause. Wir lernen uns in einem persönlichen Gespräch kennen und unterhalten uns über den Verstorbenen. Wer in der Vergangenheit als Trauergast an verschiedenen Beisetzungen oder Trauerfeiern teilgenommen hat, dem wird vielleicht aufgefallen sein, wie dürftig und nicht selten unbeteiligt und lieblos sich manche Kirchenvertreter der Sache annehmen.
Wir sind der Meinung: Es geht um einen einmaligen Menschen und seine Verabschiedung. Die alleinige Beschränkung auf vorgegebene Texte, wo nur oft der Name ausgewechselt wird, kann weder dem Verstorbenen noch der trauernden Familie, den anwesenden Freunden, Bekannten und Nachbarn gerecht werden.
Lassen Sie uns ein Lebensfest feiern!
Uns ist bewusst, wie wichtig es ist, einem Menschen wirklich die letzte Ehre zu erweisen. Wenn Sie uns den Auftrag erteilen, eine Abschiedsfeier zu gestalten, dann steht der Verstorbene als Mensch im Mittelpunkt. Sein Leben mit seiner ganz eigenen Geschichte ist es immer wert, gefeiert zu werden.
Vor jeder Lebensfeier suche ich gerne den Kontakt mit den Angehörigen, um den Verstorbenen im Nachhinein kennen zu lernen. Ich möchte gerne erfahren, wer dieser Mensch war, wie und was er war und was ihn ausgemacht hat. Trotz Trauer können wir ein gelebtes Leben feiern. Der bzw. die Verstorbene wird so in den Herzen der Anwesenden präsent und kann „lebendig“ bleiben.
Jeder kann zu uns kommen…
Hatte der bzw. die Verstorbene im Leben eine religiöse Grundeinstellung, lese ich in einer von mir gestalteten Feier einen Text aus der Bibel, spreche ein Gebet und nehme nach altem christlichem Brauch die Aussegnung vor. Dies finde ich besonders dann angebracht, wenn jemand einer Kirche angehörte oder gläubig war, aber die Kirche durch Austritt verlassen hat, weil er mit der ‚Institution' Probleme hatte. War der bzw. die Verstorbene nicht gläubig und wird keine religiöse Verabschiedung gewünscht, dann gebietet es sich diesen Wunsch zu erfüllen. Es geht ja zunächst um diesen einen Menschen und sein gelebtes Leben.